*Die Beantragung von Versicherungsschutz über das Internet sollte nur erfolgen, wenn Sie auf eine Beratung vollständig verzichten können und wollen.
Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, können aber auf Grund der
beratungslosen Beantragung für Deckungsfehler nicht haften. Bitte klären Sie eventuelle Fragen zum gewünschten Produkt vor Antragstellung mit uns ab, am besten telefonisch unter der Rufnummer 07805-4642.
Die Vertragsbedingungen werden Ihnen, sofern der Versicherungsantrag angenommen wird, zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt, auf Wunsch jedoch auch früher ausgehändigt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen können Sie dem Abschluss des beantragten
Versicherungsvertrages widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung nochmals gesondert hingewiesen.
Auf den beantragten Versicherungsvertrag findet deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht, am Sitz des Versicherers geltend machen.
Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem für den Wohnsitz, den Sitz, oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers örtlich zuständigen Gericht geltend machen.
Beschwerden kann der Versicherungsnehmer an den Versicherer oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn richten.
Bitte beachten Sie:
Sie sind verpflichtet, alle Antragsfragen wahrheitsgemäss und vollständig zu beantworten.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz !
Wenn Sie vorab erfahren möchten, ob eine Annahme aufgrund eventueller Vorschäden voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden wird, bitten wir um eine kurze Mitteilung unter Angaben der Sachverhalte.
Wir klären dann vorab mit dem Versicherer ab, ob eine Antragsannahme möglich ist.
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